Neue Wohnung
Was ist zu tun?
Innerhalb von 3 Tagen nach Bezug der neuen Unterkunft, ist es gesetzlich vorgeschrieben sich am für den neuen Wohnsitz zuständigen Gemeindeamt/magistratischen Bezirksamt (in Wien) anzumelden.
Sie können sich persönlich oder postalisch anmelden. Die Anmeldung kann aber auch durch eine Botin/einen Boten überbracht werden. Anmeldungen per Fax oder E-Mail sind derzeit gesetzlich nicht möglich. Für die Anmeldung benötigen Sie das Meldezettel-Formular, das den Meldebehörden zur Eingabe der Meldedaten in das Melderegister dient. Das Formular kann heruntergeladen werden, liegt bei der Meldebehörde auf und ist in einigen Trafiken erhältlich. Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden.
Tipp: Meldezettelformular hier herunterladen
Ab-/Ummeldung der Fernwärme/Gas und Strom in der alten Wohnung. Bevor Sie die alte Wohnung endgültig zurückgeben empfiehlt es sich den Zählerstand abzulesen – Gas, Strom, Wasser, Heizung. In der neuen Wohnung erledigen wir die Ablesung sowohl bei Ihrem Einzug als auch bei der Rückgabe der Wohnung.
Nutzen Sie die unkomplizierte Form der Begleichung Ihrer Miete durch Einrichtung eines Einziehungsauftrages. Damit können Sie sicher sein, dass Ihre Miete immer pünktlich einlangt und Sie auch im Urlaub ganz unbekümmert sein können. Es entstehen keine lästigen Zahlungsdifferenzen mehr. Anhand der Ihnen monatlich übermittelten Mietvorschreibung ist Ihnen eine Kontrolle jederzeit möglich.
Laden Sie hier eine Formularvorlage zur Erteilung einer Einzugsermächtigung, die Sie uns ausgefüllt per Mail, Fax oder Post übermitteln können.
- Adressänderung in der Kfz-Zulassungsbescheinigung eintragen lassen und bei der Fahrzeugversicherung bekannt geben bzw. Kfz-Abmeldung und Zulassung am neuen Wohnort
- Mitteilung der Adressänderung an die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber oder an das Arbeitsmarktservice
- Mitteilung der Adressänderung an Krankenkasse/Pensionsversicherungsanstalt
- Mitteilung der Adressänderung an Geldinstitute/Versicherungsunternehmen – melden Sie die Daten der neuen Wohnung rechtzeitig (spätestens bei der Ummeldung) Ihrer Haushaltsversicherung!
- Mitteilung der Adressänderung an das Finanzamt
Adressänderung im Grundbuch - Mitteilung der Adressänderung bei der entsprechenden Stelle Ihrer Glaubensgemeinschaft (z.B. Kirchenbeitragsstelle)
- Mitteilung der Adressänderung an Kinderbetreuungseinrichtung, Schule, Hort, Universität
- Adressänderung bei Vollmachten
- Abmeldung/Mitteilung der Adressänderung bei laufenden Abonnements (z.B. Zeitungen, Zeitschriften, Theater)
- Mitteilung der Adressänderung bei Vereinen, Klubs (z.B. Kundenkarten, Automobilklub, Sportverein, Bücherklub)
- Mitteilung der Adressänderung bei Ärztinnen/Ärzten
- Eventuell Parkerlaubnis beantragen
- Mitteilung der Adressänderung bei der GIS
Wissenswertes
Tipps für besseres Wohnen
Frischluftzufuhr durch Fensterlüftung ist in der Heizsaison immer auch mit massiven Energieverlusten verbunden. In dieser Zeit ist es besonders wichtig, „richtig“ zu lüften. Je kälter und windiger es draußen ist, desto kürzer kann die Lüftungsdauer sein. Feuchte, verbrauchte Innenluft wird möglichst rasch gegen kalte, trockene Außenluft getauscht. Diese kann, wenn sie sich erwärmt, wieder Feuchtigkeit aus dem Raum aufnehmen, die später erneut abgelüftet wird. Bei dieser Lüftungsmethode wird die verbrauchte Luft innerhalb weniger Minuten ausgetauscht, ohne dass sich Wände und Einrichtungsgegenstände abkühlen.
Querlüftung
1 – 5 Minuten, mindestens 3 bis 4 mal täglich, wobei möglichst gegenüberliegende Fenster/Türen gleichzeitig ganz geöffnet werden sollten (=Querlüftung).
Stoßlüftung
5 – 10 Minuten, 3 bis 4 mal täglich, Fenster eines Raumes werden ganz geöffnet.
Gekipptes Fenster
Falsch hingegen ist es im Winter das Fenster dauerhaft gekippt zu halten!
Quelle: Umweltberatung
Fugen aus Silikon oder Acryl sind aufgrund Ihrer elastischen Eigenschaften als Wartungsfugen und nicht als Abdichtung anzusehen (ÖNORM – B 2207). Ihre Funktion muss in regelmäßigen Abständen überprüft und gegebenenfalls erneuert werden, um eventuelle Folgeschäden in Ihrer sowie den angrenzenden Wohnungen zu vermeiden. Überall wo es im Fugenbereich zu erhöhter Feuchtigkeitsbildung kommt z.B. Badewannenrand und im Duschbereich wird die Bildung von Schimmelpilzen erleichtert, wenn die sofortige Reinigung und Trockenlegung unterbleibt. Das mit fungizid ausgestattete Fugenmaterial hemmt diesen Befall, jedoch werden auch diese pilzhemmenden Materialien im Laufe der Zeit ausgewaschen. Daher ist es erforderlich, in regelmäßigen Abständen diese Fugen zu kontrollieren und falls erforderlich zu erneuern.
Durch unsachgemäßes Lüften (z.B.: Kippen der Fenster) erhöhen sich die Heizkosten, denn wenn die kalte Außenluft durch die Fenster einströmt, öffnet der Thermostatkopf und die Heizung versucht die kalte Außenluft sofort zu erwärmen. Daher Stoßlüftung und diese mehrmals pro Tag! Die gespeicherte Wärme in den Bauteilen bleibt fast vollständig erhalten! Es stellt sich nach nur kurzer Zeit die vorher empfundene angenehme Raumlufttemperatur ein.
Achtung: Die Verringerung der Raumlufttemperatur um 1°C in den Wohnräumen, verringert die Heizkosten um ca. 6%.
Ja, denn wenn die Schlafräume eine zu geringe Raumlufttemperatur aufweisen, sind die Umgebungswände zu den Wohnräumen zu kalt und es kann auch Schimmelbildung an den Innenwänden im Schlafzimmer auftreten. Wenn Sie trotzdem gerne in den Wintermonaten in einem ungeheizten Raum schlafen, dann tagsüber heizen und abends gut durchlüften. Besonders ungünstig ist es, in der kalten Jahreszeit, die Tür zu anderen Wohnräumen zu öffnen um das Schlafzimmer etwas zu „temperieren“.
- Keine Wäsche in der Wohnung trocknen. Wenn kein Ausweichen möglich, lüften Sie den Raum, in dem Sie Wäsche trocknen häufig.
- Zimmerpflanzen reduzieren. Aquarien und Zimmerbrunnen in schimmelgefährdeten Räumen vermeiden. Tipp: Auch die Blumenerde von Zimmerpflanzen kann eine Schimmelquelle sein. Bedeckt man die Erde mit 3 – 5 cm Quarzsand, kann sich kein Schimmel mehr bilden.
- Entstehende Feuchtigkeit ableiten. Entfernen Sie Restwasser auf Duschkabine, Wanne oder Fliesen gleich nach Benutzung mit einem Abzieher oder einem Tuch. Kochen Sie mit Deckel oder installieren Sie eine Dunstabzugshaube mit Außenanschluss.
- Nebenräume beheizen – der Temperaturunterschied zwischen den einzelnen Wohnräumen soll 3°C nicht überschreiten, da sonst die Gefahr der Kondensatbildung steigt. Wichtig: Heizen Sie Nebenräume nicht über offen stehende Türen mit.
Unser Service für Sie
Als Familienunternehmen ist uns die persönliche und individuelle Betreuung unserer Kunden und den uns anvertrauten Objekten ein besonderes Anliegen. Wie verwalten für Sie Zinshäuser und Wohnungseigentumsobjekte in ganz Oberösterreich und den angrenzenden Bundesländern.
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